AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hundeschule Albersdorf/Thüringen (im Folgenden HSA)

Hundeschule für zivile Hundehaltung und tiergestützte Therapie

Leiter: Jens Berndt, Dorfstr. 39, 07646 Albersdorf

1. Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme eines Hundes an jedem unserer Kurse ist ein gültiger (bei Welpen altersentsprechender) Impfschutz gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Jeder teilnehmende Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sein. Weiterhin ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung erforderlich. Die Teilnahme einer läufigen Hündin am Unterricht ist nicht gestattet. Ausnahmeregelungen sind nach vorheriger Absprache mit dem Kursleiter vor dem Unterrichtsbeginn möglich.

2. Anmeldung und Kursgebühr

Die Anmeldung für die erste Teilnahme an einer Unterrichtseinheit der HSA muss schriftlich erfolgen. Der Anmeldung ist eine Kopie des Impfausweises und der Police der Haftpflichtversicherung beizufügen. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der HSA den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die HSA zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB der HSA an und sie werden Vertragsbestandteil. In Gruppenkursen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die HSA behält sich daher vor, Anmeldungen nicht anzunehmen. Ferner behält sich die HSA das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit der Annahme durch die HSA wird die jeweilige Kursgebühr sofort fällig. Die Kursgebühr ist sofort nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, kann der Teilnehmer vom Unterricht ausgeschlossen werden.

3. Rücktritt durch HSA

Die HSA behält sich vor, den Kurs jederzeit nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Kursgebühr wird in diesen Fällen anteilig erstattet. Die HSA kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kursteilnehmer den Kurs erheblich stört oder sich den Anweisungen des Kursleiters widersetzt. In diesem Fall werden keine Gebühren erstattet.

4. Rücktritt durch Teilnehmer

Tritt der Teilnehmer nach erfolgter Anmeldung und Zahlung der Kursgebühr zurück oder bricht er den Kurs vorzeitig ab, werden keine Kursgebühren erstattet.

5. Verhinderung der Hundeschule

Die HSA behält sich vor, terminlich vereinbarte Unterrichtseinheiten auch kurzfristig abzusagen. In diesen Fällen werden die ausgefallenen Unterrichtseinheiten nachgeholt. Eine Absage kann insbesondere erfolgen, wenn: u.a. die Wetterverhältnisse einen ordnungsgemäßen und sicheren Unterricht ausschließen, bzw. der Kursleiter erkrankt ist

6. Verhinderung des Teilnehmers

Ist ein Teilnehmer verhindert, an einer terminlich festgelegten Unterrichtseinheit teilzunehmen, so wird die Stunde dennoch angerechnet oder, falls noch nicht erfolgt, berechnet. Eine Zahlungspflicht besteht dann nicht, wenn die Verhinderung gegenüber der HSA einen Kalendertag vor dem Termin (bis 17.00 Uhr) angezeigt wird.

7. Unterrichtsort

Die Kurse werden auf dem Gelände der HSA in Albersdorf durchgeführt. Bedingt durch den jeweiligen Kursbzw. Unterrichtsinhalt behält sich die HSA vor, den Unterricht auch an einem anderen Ort durchzuführen. Dadurch anfallende Mehrkosten werden dem Teilnehmer nicht erstattet. Wünscht der Teilnehmer die Durchführung von Unterrichtseinheiten an einem anderen Ort, so ist eine Kostenregelung über die der Hundeschule zu erstattenden, zusätzlichen Kosten zu vereinbaren. Diese zusätzlichen Kosten sind nicht in den Kursgebühren enthalten. Auf dem gesamten Gelände der HSA gilt Leinenpflicht. Die Leinen dürfen erst auf Anweisung entfernt werden. Die jeweiligen Satzungen der Gemeinden über die Kotbeseitigung auf öffentlichen Straßen und Wegen, sind vom Teilnehmer zu beachten.

8. Erfolgsgarantie

Die Erfolgsfaktoren liegen nicht ausschließlich in den Händen der HSA sondern im wesentlichen in Händen der Teilnehmer und deren Hunden. Daher schuldet die HSA keinen bestimmten Erfolg bei der Ausbildung.

9. Kinder und Jugendliche

Kinder unter 18 Jahren können nur mit schriftlich erklärter Einwilligung eines Erziehungsberechtigten an den Unterrichtseinheiten teilnehmen. Kinder unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten am Unterricht teilnehmen.

10. Haftung

Jeder Teilnehmer haftet für die von ihm oder durch seinen Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für Schäden, die durch ihm anvertraute Hunde verursacht werden. Die HSA haftet nicht für Schäden, die durch eine grob fahrlässige oder fahrlässige Pflichtverletzung der Unterrichtsleiter oder deren Erfüllungsgehilfen während des Unterrichts entstehen. Ausgenommen hiervon sind Pflichtverletzungen, die zu einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers führen. Eine Haftung der HSA für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die teilnehmenden Hunde während des Unterrichts verursacht werden, wird ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen wird eine Haftung für Verletzungen und Schäden, die während des Unterrichts oder bei späterer Anwendung der Übungen, an einem teilnehmenden Hund entstehen. Für jegliche Schäden, die ein Teilnehmer dadurch verursacht, dass er die Anweisungen der HSA oder ihrer Erfüllungsgehilfen nicht befolgt oder eine Bestimmung dieser AGB verletzt, haftet ausschließlich der Teilnehmer. Diese Haftungsregelung gilt auch für am Unterricht teilnehmende Begleitpersonen des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Begleitperson vorher auf diese Haftungsregelung und sonstige Verhaltensregeln hinzuweisen.

11. Sonstiges

Die HSA behält sich vor, die Unterrichtseinheiten oder sonstigen Termine auf Bild und Ton mitzuschneiden. Mit einer Veröffentlichung von Bildern der Teilnehmer/Hunde auf der Homepage der HSA, in der Fachpresse oder in der örtlichen Presse ist der Teilnehmer einverstanden. Private Ton und Bildaufnahmen der Teilnehmer oder Begleitpersonen während der Unterrichtseinheiten sind nicht gestattet.

12. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Jena.

13. Änderungen dieser AGB

Die HSA behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden bei Bedarf und auf Anfrage per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen.

14. Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Albersdorf, Stand 16.12.2009

Besondere/Erweiterte Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Seminare, Workshops und sonstige Veranstaltungen (im Folgenden als Seminare bezeichnet)

Die Seminare, Workshops und sonstigen Veranstaltungen werden als entgeltliche Dienstleistung der Hundeschule Albersdorf.

1. Seminarinhalt

Der Inhalt der Seminare richtet sich nach den jeweiligen Programmen und den schriftlich vereinbarten Vertragsinhalten. Kurzfristige Änderungen des Programm-, oder Seminarinhalts bleiben der HSA vorbehalten, wenn dadurch der Inhalt nicht wesentlich vom vereinbarten Seminarsinhalt abweicht.

2. Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme eines Hundes an jedem unserer Seminare ist ein gültiger (bei Welpen altersentsprechender) Impfschutz gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Jeder teilnehmende Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sein. Weiterhin erforderlich ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung. Der Impfausweis und eine Kopie der Police der Haftpflichtversicherung sind auf Verlangen der HSA jederzeit vorzulegen. Die Teilnahme einer läufigen Hündin am Seminar ist nicht gestattet. Ausnahmeregelungen sind nach vorheriger Absprache mit dem Kursleiter vor dem Beginn des Seminars möglich.

3. Seminaranmeldung

Die Anmeldung zum umseitig aufgeführten Seminar ist verbindlich. Im Fall der Überbuchung wird der Teilnehmer unverzüglich informiert. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behält sich die HSA eine Seminarabsage vor. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung durch die HSA. Kinder unter 18 Jahren können nur mit schriftlich erklärter Einwilligung eines Erziehungsberechtigten am Seminar teilnehmen. Kinder unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.

4. Seminargebühr

Die Höhe der Gebühren für die Teilnahme an den Seminaren richtet sich nach dem jeweiligen Programm und den darin genannten Preisen. Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer gleichzeitig eine Rechnung über die gebuchten Seminare.

5. Rücktritt durch HSA

Der Veranstalter kann jederzeit aus dringenden Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen durch den Veranstalter (HSA) zurückerstattet. Die HSA kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Teilnehmer das Seminar erheblich stört oder sich den Anweisungen der HSA widersetzt. In diesem Fall werden keine Gebühren erstattet.

6. Rücktritt durch Teilnehmer

Der Teilnehmer kann durch schriftliche Erklärung von dem Seminar zurücktreten. Geht die Erklärung beim Veranstalter bis spätestens 12 Wochen vor Seminarbeginn ein, entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Geht die Rücktrittserklärung bis 8 Wochen vor Seminarbeginn ein, sind vom Teilnehmer Kosten in Höhe von 50% der Veranstaltungsgebühr zu zahlen. Geht die Rücktrittserklärung später als 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein, ist die Gebühr entsprechend der Anmeldung in vollem Umfang zu zahlen (pauschalierter Schadenersatz). Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der HSA. Der Teilnehmer kann mit Zustimmung der HSA ersatzweise einen anderen Teilnehmer für das Seminar benennen. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der HSA kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

7. Haftung

Jeder Teilnehmer haftet für die von ihm oder durch seinen Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für Schäden, die durch ihm anvertraute Hunde verursacht werden. Die HSA haftet nicht für Schäden, die durch eine grob fahrlässige oder fahrlässige Pflichtverletzung der HSA oder deren Erfüllungsgehilfen während des Seminars entstehen. Ausgenommen hiervon sind Pflichtverletzungen, die zu einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers führen. Eine Haftung der HSA für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die teilnehmenden Hunde während des Unterrichts verursacht werden, wird ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen wird eine Haftung für Verletzungen und Schäden, die während des Unterrichts oder bei späterer Anwendung der Übungen, an einem teilnehmenden Hund entstehen. Für jegliche Schäden, die ein Teilnehmer dadurch verursacht, dass er die Anweisungen der HSA oder ihrer Erfüllungsgehilfen nicht befolgt oder eine Bestimmung dieser AGB verletzt, haftet ausschließlich der Teilnehmer.

8. Erfolgsgarantie

Die Erfolgsfaktoren liegen nicht ausschließlich in den Händen der HSA, sondern im wesentlichen in Händen der Teilnehmer und deren Hunden. Daher schuldet die HSA keinen bestimmten Erfolg bei der Teilnahme am Seminar. Die HSA übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb des Seminars vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

9. Sonstiges

Die HSA behält sich vor, die Seminare oder sonstigen Termine auf Bild und Ton mitzuschneiden. Mit einer Veröffentlichung von Bildern der Teilnehmer/Hunde auf der Homepage der HSA, in der Fachpresse oder in der örtlichen und überörtlichen Presse ist der Teilnehmer einverstanden. Private Ton und Bildaufnahmen der Teilnehmer oder Begleitpersonen während der Unterrichtseinheiten sind nicht gestattet.

10. Änderungen dieser AGB

Die HSA behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden bei Bedarf und auf Anfrage per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen.

11. Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Albersdorf, Stand 16.12.2009